Datenschutz
Download: Datenschutzerklärung des TSV Pentenried (pdf, ca. 130kB)
Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie seines Vertreters
Verantwortlich im Sinne des Art. 13 Abs.1 lit. a) DSGVO ist
TSV Pentenried e.V.
Am Römerfeld 7
82349 Pentenried
Tel.: 089/8507502
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Vorstand: Stephan Ebner, Ewald Lichtfuß, Horst Dellmann
2. Kontaktdaten bei Fragen zum Datenschutz
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3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der TSV Pentenried e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
• Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Abteilung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
• Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
• Zum Zwecke der Lohnabrechnung werden von den Beschäftigten und Übungsleitern des TSV Pentenried e.V. Name, Vorname, Adresse, Steuernummer sowie Kontoverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
• Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.tsv-pentenried.de sowie auf der Vereinspinnwand im Sportheim veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.
• Zum Zwecke der Eigenwerbung des TSV Pentenried wird Werbung an die E-Mail-Adresse der Mitglieder versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f ) DS-GVO.
4. Berechtigte Interessen des TSV Pentenried e.V.
• Der TSV Pentenried e.V. übermittelt ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung auf freiwilliger Basis Mitgliederlisten an die Kommunen, die den Verein bezuschussen, sowie den Freistaat Bayern, um den Pflichten im Rahmen der Zuschussanträge nachzukommen.
• Der TSV Pentenried e.V. hat ein berechtigtes Interesse daran, personenbezogene Daten Dritter, die dem Verein bekannt sind (etwa von Personen, die regelmäßig Eintrittskarten für Spiele beziehen), zum Zwecke der Eigenwerbung zu verarbeiten.
• Der TSV Pentenried e.V. hat ein berechtigtes Interesse daran, bei dem Verkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum von unbekannten Personen zu erheben, um zu überprüfen, ob gegen diese ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist oder ob sie als gewaltbereit anzusehen sind.
5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbands sowie der Dachverbände der Abteilungen ist der TSV Pentenried verpflichtet, seine Mitgliederzahlen gestaffelt nach Altersgruppen (unter und über 18 Jahre) sowie nach Geschlecht an die Verbände zu melden. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter und Übungsleiter) wird neben Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail auch die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
6. Speicherdauer
• Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Abteilung) werden frühestens 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft auf Wunsch des Dateninhabers gelöscht.
• Die für die Lohnabrechnung der vom TSV Pentenried e.V. beschäftigten Personen notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Sozialversicherungsnummer, ggf. ÜL-Lizenzen) werden frühestens nach 10 Jahren auf Wunsch des Dateninhabers gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
• Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung) werden frühestens nach 10 Jahren auf Wunsch des Dateninhabers gelöscht.
• Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.
• Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich gelöscht.
7. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsabschluss (Mitgliedsantrag) verpflichtend.